AKUSTISCHE DECKENPLATTEN | Deutschland

 

|  CE-Zeichen auf Etiketten und Konformitätserklärungen von Armstrong

Gemäß DIN EN13964 wird das CE-Zeichen wie folgt dargestellt:

Die vom Hersteller verfasste Konformitätserklärung besagt, dass an dem Produkt seit der Klassifizierung und Zertifizierung keine Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht von der zuständigen Stelle erneut begutachtet wurden. Diese Erklärung muss in den jeweiligen Landessprachen verfasst sein.

Bescheinigung der Konformität

Die Konformitätsbewertung für Armstrong Deckenplatten erfolgt durch eine notifizierte Stelle (externes, unabhängiges europäisches Prüflabor) nach System 1 der DIN EN 13964. Diese externe Konformitätsüberprüfung sichert im Zusammenhang mit der werkseigenen Produktionskontrolle die Einhaltung der klassifizierten Eigenschaften unserer Produkte. Unsere Prüfstelle erstellt eine Konformitätserklärung, mit der bestätigt wird, dass Armstrong Produkte alle Eigenschaften haben, die auf unseren CE-Etiketten ausgewiesen werden.

Auf Grund zusätzlicher nationaler Anforderungen in Deutschland (veröffentlicht in der Bauregelliste 2/ 2006) haben alle Produkte für den deutschen Markt zusätzlich eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und werden durch ein deutsches Prüfinstitut überwacht. Deshalb haben diese Produkte zusätzlich zum CE-Zeichen auch das Ü- Zeichen. Wir gehen davon aus, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre der Prozess der europäischen Harmonisierung abgeschlossen sein wird, und diese zusätzliche Kennzeichnung entfallen kann.

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